Die Europäische Kommission hat mit „VAT in the Digital Age“ (ViDA) eine weitreichende Reform des Mehrwertsteuersystems auf den Weg gebracht. Ziel soll sein, das System an die digitale Wirtschaft anzupassen, den grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und Steuerbetrug zu bekämpfen. Die Reform betrifft insbesondere drei zentrale Bereiche, die für Unternehmer in der EU von hoher Relevanz sind:
Die bisherige „Zusammenfassende Meldung“ wird durch ein digitales Echtzeit-Meldesystem ersetzt. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen müssen künftig elektronisch gemeldet werden, und die elektronische Rechnung (e-Invoice) wird zum Standard. Dies soll eine Reihe von Vorteilen bringen:
Reduzierung des Verwaltungsaufwands: Automatisierte Prozesse ersetzen manuelle Meldungen.
Mehr Transparenz: Finanzbehörden erhalten Echtzeit-Zugriff auf Transaktionsdaten.
Betrugsprävention: Der sogenannte Umsatzsteuerkarussellbetrug wird erheblich erschwert.
Plattformbetreiber werden künftig stärker in die Verantwortung genommen, die Mehrwertsteuer für bestimmte Transaktionen direkt einzuheben und abzuführen. Dies betrifft insbesondere Vermittlungsdienste für:
Kurzfristige Vermietungen (zB Airbnb)
Fahrdienstleistungen (zB Uber)
Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu minimieren und für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen. Unternehmer, die Plattformen nutzen, profitieren von weniger Verwaltungsaufwand, müssen aber sicherstellen, dass die steuerlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
Derzeit müssen Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, oft separate Mehrwertsteuerregistrierungen vornehmen. ViDA vereinfacht dieses Verfahren erheblich:
Eine einmalige Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat reicht aus.
Für B2B-Transaktionen gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
Für B2C-Transaktionen wird das One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren genutzt.
Dies bedeutet eine erhebliche Reduzierung des administrativen Aufwands und eine Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels.
Inwieweit insbesondere die DRR zu einer Verwaltungsvereinfachung führen werden bleibt abzuwarten, da die Anforderungen an elektronische Rechnungsstellung und digitale Meldungen umgesetzt werden müssen (entweder im eigenen ERP System oder über externe Dienstleister) und die Fristen für die Meldung recht kurz sind. Die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs ist seit jeher eine Begründung für jegliche Anpassung des Mehrwertsteuersystems, ein tatsächlicher Erfolg in Form einer dauerhaften Reduktion des „VAT Gaps“ bleibt jedoch in aller Regel aus. Ob diesmal alles anders sind wird, bleibt abzuwarten. Während die Einbindung der Plattformwirtschaft für die meisten Steuerpflichtigen keine großen praktischen Auswirkungen haben wird, dürfte mit der Single VAT Registration aber tatsächlich eine enorme Verwaltungsvereinfachung für Unternehmen verbunden sein. Dies gilt zumindest für den B2B-Bereich, der OSS zeigt bereits jetzt, dass der Verwaltungsaufwand für die korrekte Meldung im B2C-Bereich recht aufwendig sein kann.
Die Erfahrung mit CESOP lehrt jedenfalls, dass bereits jetzt erste (strategische) Schritte in Richtung Implementierung von ViDA gesetzt werden sollten.
Auch die konkrete Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten bleibt naturgemäß abzuwarten.
Um die bestmöglichen Erfahrungen zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Die Zustimmung zu diesen Technologien ermöglicht es uns, Daten wie Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Seite zu verarbeiten. Die Nichtzustimmung oder der Widerruf der Zustimmung kann bestimmte Funktionen und Merkmale beeinträchtigen.