Umsatzsteuer für Privatnutzung nicht vorsteuerabzugsfähiger Dienstfahrzeuge
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass Dienstfahrzeuge auch privat genutzt werden dürfen. Umsatzsteuerrechtlich stellt sich in derartigen Fällen die Frage, ob diese Überlassung eine steuerpflichtige Leistung darstellt – insbesondere, wenn der Unternehmer beim Erwerb des Fahrzeugs keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnte. Diese Frage hat das BFG mit Erkenntnis vom 10.01.2025 (GZ RV/2100765/2024) behandelt:
Im gegenständlichen Fall überließ eine deutsche KG ihren in Österreich beschäftigten Mitarbeitern Fahrzeuge zur dienstlichen und privaten Nutzung. Die Fahrzeuge waren in Österreich zugelassen, berechtigten jedoch nicht zum Vorsteuerabzug. Das Finanzamt sah in der Überlassung der Fahrzeug an die Dienstnehmer zur Privatnutzung jedoch keinen unentgeltlichen Vorgang, sondern