Die aws hat rechtzeitig zum Wochenende letzte Woche ein Update zum erwarteten Energiekostenzuschuss veröffentlicht. Zwar ist die Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht worden, seit Ende der letzten Woche ist aber eine Basisinformation verfügbar. Das sind die bisherigen Key Facts, die jedoch noch Änderungen unterliegen können:
Der Produktionswert berechnet sich wie folgt:
+ Umsatz (inklusive Subventionen, die an den Preis gebunden sind)
+/- Vorratsveränderung fertige und unfertige Erzeugnisse
+ zum Wiederverkauf erworbene Waren / Dienstleistungen
– Käufe von Waren / Dienstleistungen
Der Mehrwert ergibt sich aus dem umsatzsteuerbaren Gesamtumsatz abzüglich der bezogenen umsatzsteuerbaren Eingangsleistungen.
Die Berechnung der Zuschusshöhe dürfte auf Basis der bislang vorliegenden Informationen komplex sein. Es gibt 4 Förderstufen, die Antragstellung ist in einer davon möglich:
Die Zuschusshöhe in der Basisförderung ergibt sich aus der Differenz des Durchschnittspreises im Betrachtungszeitraum 2022 gegenüber dem Durchschnittspreis im Vergleichszeitraum 2021. In den Stufen 2 bis 4 ist die Förderhöhe abhängig von der Preissteigerung im Unternehmen (pro Monat im Vergleich zum Jahresdurchschnittspreis 2021). Treibstoffkosten werden außerhalb der Basisförderung nicht gefördert. Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.000,00 betragen, damit dieser zur Auszahlung gelangt.
Sämtliche Unternehmen, die den Energiekostenzuschuss beantragen wollen, müssen sich voranmelden. Auf Basis der Zeitpunkts der Voranmeldung wird in weiterer Folge ein Zeitraum zugewiesen, in dem der eigentlichen Antrag gestellt werden kann. Die Reihenfolge des Einlangens der Anträge ist für die Vergabe der einer Budgetobergrenze unterliegenden Zuschusshöhe maßgeblich (first-come-first-serve-Prinzip). Förderfähiger Zeitraum ist Februar bis September 2022.