Steuerliche Auswirkungen des neuen Regierungsprogramms

Nach 5 Monaten des Stillstandes scheint es, als würde Österreich eine neue Regierung unter Beteiligung der ÖVP, SPÖ und NEOS erhalten (letztere vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Mitglieder). Darin wurden auch umfassende steuerliche Maßnahmen verankert, die sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen betreffen. Ziel ist es, durch gezielte Entlastungen, Anpassungen im Steuersystem und Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich zu stärken und soziale Fairness sicherzustellen.

Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Steuerliche Entlastungen für Arbeit und Wirtschaft

  • Steuerfreie Mitarbeiterprämie: Einführung einer steuerfreien Prämie für Mitarbeiter bis zu 1.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026, um zusätzliche Anreize für Arbeitsleistung zu schaffen und die Kaufkraft zu stärken.
  • Arbeiten im Alter: Ein neues Modell für den Zuverdienst von Pensionisten wird eingeführt. Personen, die eine reguläre Alterspension beziehen, können steuerlich begünstigt weiterarbeiten. Ihr Einkommen wird mit 25 % endbesteuert, zudem entfällt die Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer. Arbeitgeber müssen jedoch weiterhin Beiträge zur Pensions- und Krankenversicherung leisten, die jedoch halbiert werden.
  • Erhöhung des Veräußerungsfreibetrags: Dieser soll auf 45.000 Euro angehoben werden, um Betriebsübergaben zu erleichtern. Das Berufsverbot für die Anwendung des Hälftesteuersatzes soll fallen.
  • Anhebung der Luxustangente für PKW: Diese soll in einem ersten Schritt ab 2027 auf 55.000 Euro erhöht werden. Angestrebt ist eine Erhöhung „in Richtung“ 65.000.
  • Senkung der Lohnebenkosten: Sofern die budgetäre Lage es zulässt, sollen die Lohnnebenkosten bis zur Mitte der Regierungsperiode gesenkt werden.
  • Überstundenbegünstigung: Überstunden und Zuschläge sollen steuerlich besser begünstigt werden, um Arbeitnehmer zu motivieren, zusätzliche Arbeitsstunden zu leisten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sofern die budgetäre Lage dies zulässt.
  • Anhebung des Gewinnfreibetrags: Der Grundfreibetrag für Unternehmen wird von 15% bis 33.000 Euro auf 15% bis 50.000 Euro ab 2027 erhöht.
  • Pauschalierung für Kleinunternehmer: Die Grenze für die Basispauschalierung soll schrittweise erhöht werden – zunächst auf 320.000 Euro Umsatz ab 2025 und auf 13,5% sowie ab 2026 auf 420.000 Euro Umsatz und 15%. Dies erleichtert vor allem kleinen und mittleren Unternehmen die steuerliche Abwicklung.

2. Anpassungen im Steuersystem

  • Verlängerung des Spitzensteuersatzes: Der Höchststeuersatz von 55 % auf hohe Einkommen bleibt für weitere vier Jahre bestehen.
  • Vereinfachung des Steuersystems: Ziel ist eine umfassende Digitalisierung und Entbürokratisierung der Lohnverrechnung. Das Einkommensteuergesetz soll neu kodifiziert werden.
  • Kalte Progression: Die automatische Inflationsanpassung des Einkommensteuertarifs wird zu einem Drittel ausgesetzt, um die Steuerlast besser zu verteilen.
  • Reduktion des Kilometergelds für Fahrräder und Motorräder: Ab 2025 wird das Kilometergeld für Fahrräder und Motorräder auf 25 Cent gesenkt, um Kosten für den Staatshaushalt zu reduzieren und eine einheitlichere steuerliche Behandlung zu erreichen.
  • Abschaffung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen: Der Nullsteuersatz für PV-Anlagen wird vorzeitig abgeschafft, wodurch künftig die reguläre Umsatzsteuer auf derartige Investitionen erhoben wird.
  • Grunderwerbsteuer bei Share Deals: Große Immobilientransaktionen, die bislang durch bestimmte Konstruktionen steuerlich optimiert wurden, sollen durch eine neue Regelung effektiver besteuert werden.
  • Erhöhung der Stiftungseingangssteuer: Die Eingangssteuer für Stiftungen wird auf 3,5 % erhöht, während die Zwischensteuer auf 27,5 % angepasst wird.
  • Bekämpfung von Steuervermeidung: Maßnahmen wie die Ausweitung des Reverse-Charge-Systems auf Grundstückstransaktionen, eine effektivere Wegzugsbesteuerung und eine bessere Nutzung von Datenquellen zur Betrugsbekämpfung sollen die Steuertransparenz erhöhen.

Praxisfolgen

Die geplanten Entlastungen im Steuersystem sind weitestgehend zu begrüßen und kommen sowohl Unternehmern wie auch Arbeitnehmern zu  Gute. Abzuwarten ist, welche dieser Ankündigungen tatsächlich umgesetzt werden, da bereits im Regierungsprogramm eine Vielzahl der Maßnahmen von der budgetären Lage abhängig gemacht wird. Selbstverständlich bleibt auch abzuwarten, wie die Maßnahmen im Detail ausgestaltet werden. Dasselbe gilt auch für jene Maßnahmen, die zu Belastungen führen bzw diese Aufrecht erhalten.